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Die VDH-Begleithundeprüfung (VDH BH/VT)

In der Begleithundeprüfung (BH/VT) wird der Hund auf seine Alltagstauglichkeit überprüft. Dabei liegen die Schwerpunkte auf Verkehrssicherheit, Sozialverträglichkeit, Unbefangenheit und Gehorsam.

Der Hund zeigt im ersten Teil der Prüfung auf einem eingefriedeten Grundstück, dass er sich problemlos von seinem Hundehalter durch verschiedene Situationen und Aufgaben führen lässt. Im zweiten Teil wird sein Verhalten im öffentlichen Raum und im Straßenverkehr geprüft. Die nachgewiesene Alltagstauglichkeit eines Hundes ist eine wichtige Grundlage für ein harmonisches Miteinander von Mensch und Tier und eine strikte Grundvoraussetzung für viele weitere Hundesportarten.

Vor Prüfungsbeginn muss der Hundehalter bei einem Sachkundetest zunächst nachweisen, dass er über das notwendige Grundwissen der Hundehaltung verfügt. Das Mindestalter des Hundes beträgt 15 Monate. Zur eindeutigen Feststellung der Identität des Tieres ist ein Chip oder eine Tätowierung erforderlich. Im VDH gilt für die Begleithundprüfung seit 2012 die Internationale Prüfungsordnung der FCI (Féderation Cynologique Internationale).

Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies, Spielzeug zum Locken und Zwangseinwirkungen abgelegt werden. Der Hund muss ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, das nicht auf Zug eingestellt ist, tragen, alternativ kann ein handelsübliches Halsband oder Brustgeschirr verwendet werden. Für Hunde mit behördlichen Auflagen (Maulkorb) gelten diese auch im Verkehrsteil der Prüfung, da der Hund sich dort in der Öffentlichkeit bewegt. Jeder Hund, der vorgeführt werden soll, muss gechipt oder tätowiert sein. Dies dient der eindeutigen Feststellung der Identität des Hundes. Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer Menschengruppe, Sitzübung und Ablegen in Verbindung mit Herankommen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Außerdem muss der Hund, während ein anderes Mensch/Hund-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von 30 Schritt zu seinem Hundeführer abliegen, also eine Ablage unter Ablenkung zeigen. Nach bestandenem Unterordnungsteil wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger etc.) und anderen Hunden überprüft.

Eine erfolgreiche Begleithundeprüfung bescheinigt Ihnen und Ihrem Hund, dass Sie ein gutes Team sind und dass Sie im gemeinsamen Alltag gut miteinander auskommen.

Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Hund muss mindestens 15 Monate alt sein.

  • Der Hund muss gechipt oder tätowiert sein, um eindeutig identifiziert werden zu können.

  • Der Hund muss geimpft sein.

  • Der Hundeführer muss Mitglied in einem Verein sein, dessen Dachverband des VDH/FCI angehört (z.B. SV OG Vilstal im Hundezentrem Vilstal)

  • Der Hundeführer muss eine Haftpflichtversicherung besitzen.

 

Das Wichtigste vor der Anmeldung zur Begleithundeprüfung ist (neben den oben genannten organisatorischen Voraussetzungen), dass der Hund selbst für die Prüfung bereit ist. Doch woran erkennt man, dass der Hund „reif“ ist? Zunächst einmal sollte Ihr Hund die Grundkommandos wie „Sitz“, „Platz“, „Fuß“ und den Rückruf beherrschen. Er sollte verlässlich auf Sie hören, ohne dass Sie zusätzliche Gehorsamsanreize, wie Leckerlis oder andere Belohnungsformen einsetzen müssen. Derlei Hilfsmittel sind in der Prüfung selbst nämlich nicht zugelassen. Entscheidend ist, dass Ihr Hund in jeder Situation auf Sie hört – egal, ob Sie mit ihm alleine auf einem einsamen Feldweg spazieren oder über eine belebte Fußgängerzone gehen. Laute Motoren, Kindergeschrei, bellende Artgenossen oder die Anwesenheit fremder Menschen dürfen ihn nicht nervös oder gar ängstlich machen. Ein Hund, der die Begleithundeprüfung bestehen soll, muss in jeder Alltagssituation Gelassenheit beweisen. Darüber hinaus muss er in der Lage sein, mit oder ohne Leine brav „bei Fuß“ zu gehen. An der Leine zerren ist nicht erlaubt.

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